Velostrassen

Velostrasse

Velostrassen bündeln den Veloverkehr auf wichtigen Quartierstrassen und ermöglichen Velofahrenden ein flüssiges Vorankommen. Sie tragen so zu einer attraktiven und sicheren Veloinfrastruktur bei. Velostrassen befinden sich ausschliesslich in Tempo30-Zonen.

Die Prüfung der Velorouten in Basler Tempo30-Zonen hat ergeben, dass in einem ersten Schritt folgende Velostrassen eingerichtet werden können: Allmendstrasse, Schaffhauserrheinweg, Unterer Rheinweg, Engelgasse, Egliseestrasse, St. Gallerring/Bernerring, Oberwilerstrasse/Leimenstrasse und Maulbeerstrasse/Speerstrasse. Ziel ist es, diese schrittweise bis im Sommer 2021 zu realisieren.

Verkehrsregeln

Velofahrende, aber auch Autofahrerinnen und Autofahrer sind auf einer Velostrasse gegenüber den einmündenden Quartierstrassen vortrittsberechtigt. Den Verkehrsteilnehmenden auf den einmündenden Quartierstrassen wird mit den üblichen Signalen „Stop“ oder „kein Vortritt“ der Vortritt entzogen.

Basel-Stadt wird den Anfang und das Ende einer Velostrasse jeweils mit dem Schriftzug „Velostrasse“ im Sinne einer Bodenmarkierung verdeutlichen.
In den einmündenden Strassen wird mit grossen Velopiktogrammen auf das vermehrte Aufkommen von Velofahrenden aufmerksam gemacht.

Hintergrund

Die ersten Velostrassen wurden 2016 auf der Mülhauserstrasse und auf dem St. Alban-Rheinweg eingerichtet. Sie entstanden im Rahmen des Pilotversuchs Velostrassen, den die Städte Basel, Bern, Luzern, St.Gallen und Zürich gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) durchgeführt haben.

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung in Kraft gesetzt. Damit ist es nun schweizweit möglich,  Velostrassen einzurichten.

Standorte

Karte Velostrassen