Teilrichtplan Velo

Drei Jugendliche auf dem Velo

Der Teilrichtplan Velo (TRP Velo) trägt den sich ändernden Bedürfnissen des Veloverkehrs Rechnung und bildet eine wichtige Grundlage zur Entwicklung einer velofreundlichen Infrastruktur. Zudem legt er die notwendigen Vorgaben für die Planungen der Verwaltung fest.

Zweck und Inhalt des TRP Velo

Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2019 den aktualisierten TRP Velo erlassen. Der TRP Velo ist ein behördenverbindliches Instrument. Er legt das kantonale Veloroutennetz sowie mögliche Standorte für Veloabstellanlagen (grosse Velostationen und Bike&Ride-Anlagen) fest und zeigt den Planungsstand von Netzergänzungen auf. Er beinhaltet zudem Strategien und Grundsätze sowie qualitative Anforderungen an das Veloroutennetz und die Veloparkierung. Über den TRP Velo stellt der Kanton sicher, dass der Veloverkehr bei übergeordneten Planungen berücksichtig und mit anderen Vorhaben abgestimmt wird.

Basis- und Pendlerroutennetz
Das kantonale Veloroutennetz ist in zwei unterschiedliche Velonetze aufgeteilt – ein Basisroutennetz und ein Pendlerroutennetz. Damit trägt es den unterschiedlichen Bedürfnissen der Velofahrenden (Pendler, Schüler, Touristen etc.) Rechnung: Pendlerrouten dienen geübten Zweiradfahrenden als möglichst rasche, direkte Verbindung von A nach B, während das Basisnetz auch auf Velofahrende mit einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis ausgelegt ist.

Umsetzungsprogramm
Das Umsetzungsprogramm Velo priorisiert das kantonale Veloroutennetz gemäss Teilrichtplan Velo. Es soll jeweils dort ein möglichst hoher Nutzen entstehen, wo viele Velofahrende davon profitieren können. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat die priorisierten Routen auf Schwachstellen untersucht. Einige Schwachstellen werden im Rahmen von Unterhaltsarbeiten oder anstehenden Projekten behoben, für andere sieht das Umsetzungsprogramm Sofortmassnahmen vor, die kurzfristig und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar sind. Gewisse Sofortmassnahmen konnten bereits umgesetzt werden.

Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr
Kleinere Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs kann das Bau- und Verkehrsdepartement über sein eigenes Budget finanzieren. Für alle anderen Massnahmen muss der Regierungsrat dem Grossen Rat jeweils einzeln einen Antrag für finanzielle Mittel stellen. Dies ist aufwendig und zeitintensiv. Mit der Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr kann dieser Prozess beschleunigt werden: Sie erlaubt eine schnellere Umsetzung, da der Grosse Rat nicht mehr jede Ausgabe einzeln bewilligen muss. Damit kann der Kanton den Wünschen der Politik und der Basler Stimmbevölkerung entsprechen, den Fuss- und Veloverkehr verstärkt und beschleunigt zu fördern.