Veloverleihsystem Basel

In Basel wurde im September 2021 das Veloverleihsystem Velospot Basel den Betrieb aufgenommen. Ein flächendeckender und einfach zugänglicher Veloverleih leistet einen wichtigen Beitrag zur Veloförderung im Kanton Basel-Stadt.

Velospot Basel

Rund 35% der Baslerinnen und Basler verfügen nicht über ein eigenes Velo. Ist eines vorhanden, dann steht es nicht immer dort, wo es gerade benötigt wird. Velospot Basel schafft Abhilfe und trägt dazu bei, den Anteil umweltfreundlicher Verkehrsmittel am Verkehrsaufkommen zu erhöhen. Leihvelos, die mehrfach täglich genutzt werden, entlasten darüber hinaus den öffentlichen Raum, insbesondere in der Innenstadt und an den Bahnhöfen.

Die Leihvelos können an entsprechend signalisierten Stationen ausgeliehen und abgestellt werden. Man erkennt diese an einer roten Markierung, dem Velospot-Logo oder einfach an den roten Leihfahrrädern. Das Angebot umfasst eine Fahrzeugflotte mit klassischen Velos und E-Bikes bis 25 km/h.

Zum Start des Systems stehen zunächst rund vierzig Stationen zur Verfügung. Das Angebot wird bis Herbst 2022 auf rund 350 Stationen mit insgesamt 2000 Velos ausgebaut. Das engmaschige Netz an Stationen ermöglicht es den Nutzerinnen und Nutzern, die Velos einfach aufzufinden und geordnet abzustellen.

www.velospot.info

Wer ein Velo ausleihen möchte, kann sich über die Website von Velospot registrieren und die nächste Station suchen ("Zone Basel" auswählen). Geöffnet werden die Velos über einen Zahlencode oder mit einer Nutzerkarte. Die 30-minütige Fahrt kostet mit einem klassischen Velo 2.90 Franken und 15 Minuten mit einem E-Bike 3.80 Franken. Günstigere Tarife erhält man bei der Wahl eines der Jahres-Abonnemente, die für regelmässige Nutzerinnen und Nutzer attraktiv sind.

Betreiberin des neuen Verleihsystems ist die Firma Intermobility SA aus Biel. Mehr Informationen, Registrierung und Login über www.velospot.info

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Kleinere Verleihangebote

Verleihsysteme, die nur verhältnismässig wenige Velos, E-Bikes, Scooter oder Trottinette zur Verfügung stellen, sind unter Einhaltung bestimmter Regeln auch ohne eine Bewilligung zulässig. Mehr Infos zu den Regeln und den aktuellen Anbietern solcher Systeme finden Sie unter Kleinere Verleihsysteme.