Tempo 30

In den vergangenen Jahren forderten zahlreiche parlamentarische Vorstösse den Ausbau der Tempo 30-Zonen. Auch Anwohnerinnen und Anwohner richten immer wieder entsprechende Anfragen direkt an die kantonale Verwaltung. Dies zeigt das Bedürfnis der Basler Bevölkerung nach verstärkter Verkehrsberuhigung im städtischen Strassennetz.
Weitere Tempo 30-Umsetzungen
Im Januar 2013 hat der Grosse Rat dem Ratschlag für eine Rahmenausgabenbewilligung (RAB) zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 zugestimmt. Zum einen sollen zusätzliche Abschnitte von siedlungsorientierten Strassen in bereits bestehende Tempo 30-Zonen integriert werden, soweit dies möglich ist. Zum anderen soll geprüft werden, ob auch auf bestimmten verkehrsorientierten Strassen permanent oder zu bestimmten Tageszeiten Tempo 30 eingeführt werden kann. Der Umsetzungs- und Prüfauftrag des Grossen Rats zu Tempo 30 umfasst über 80 Strassen und Strassenabschnitte.
Diese vorgesehene Erweiterung der Tempo 30-Zonen soll Sommer 2023 weitgehend realisiert sein. An den wenigen Orten, an denen bauliche oder stadtgestalterische Massnahmen notwendig sind (z.B. Bruderholzallee), wird die Einführung von Tempo 30 etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen (bis ca. 2024). Nebst Tempo 30-Zonen wird es auch vermehrt Strassenabschnitte geben, auf denen nur temporär Tempo 30 gilt. Hier kommen LED-Wechselsignale zum Einsatz, die primär dafür sorgen, dass der Schulweg für Kinder sicherer wird. Bis Ende 2022 wurden insgesamt sieben Strassenabschnitte mit temporärem Tempo 30 realisiert.
Der Projektfortschritt der weiteren Strassen und Strassenabschnitte mit Tempo 30 sieht im Überblick wie folgt aus (Stand Dezember 2022, exkl. Innenstadt):
Projekte umgesetzt... | 67 |
...davon Wirkungskontrolle durchgeführt | 46 |
publiziert, aber noch nicht realisiert | 1 |
Detailprojektierung in Arbeit | 5 |
nicht zur Umsetzung vorgesehen/geeingnet | 13 |
Total |
86 |
Seit Sommer 2022 gilt auf dem westlichen Abschnitt der Hegenheimerstrasse im Bereich des Schulhauses Wasgenring während der Schulwegszeiten Tempo 30. Der Wielandplatz wurde Ende 2022 im Rahmen der Umgestaltung in die umliegenden Tempo 30-Zonen integriert. In Arbeit sind aktuell u.a. die Schönaustrasse (Mattenstrasse bis Schwarzwaldallee), die Erlenstrasse (Mattenstrasse bis Riehenring), die Allschwilerstrasse (Spalenring bis Allschwilerplatz), die Klybeckstrasse (Horburg- bis Feldbergstrasse) und die Elsässerstrasse (Voltaplatz bis St. Johanns-Tor).
Eine Übersicht über die bisher umgesetzten Tempo 30-Zonen finden Sie auf dem Stadtplan des Geoportals.
Tempo 30 zeigt Wirkung

Dank Tempo 30 können die Verkehrssicherheit erhöht und die Wohnqualität verbessert werden. Tempo 30 sorgt für einen gleichmässigeren Verkehrsfluss und mildert negative Auswirkungen des Verkehrs, darunter die Anzahl und Schwere von Unfällen und Lärmemissionen. Zudem helfen Tempo 30-Zonen und -Abschnitte mit, den Durchgangsverkehr von den Wohnquartieren fernzuhalten und auf den Hauptverkehrsachsen zu kanalisieren. Mit temporären Tempo 30-Signalisationen wird auf vereinzelten Strassenabschnitten ein gezielter und sehr effektiver Schutz zu Gunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmenden erreicht.
Wegweisender Entscheid des Bundesgerichts
Die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen ist in der Schweiz nicht gänzlich unbestritten. Im März 2018 hat das Bundesgericht hierzu einen wegweisenden Entscheid gefällt: Es stützte das Vorhaben des Kantons Basel-Stadt, in der Sevogelstrasse zu Gunsten der Sicherheit und der Lebensqualität im Quartier Tempo 30 einzuführen, und wies eine entsprechende Beschwerde ab. Tempo 30 ist somit auch auf verkehrsorientierten Strassen zulässig. Der Kanton kann so seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Wohnbevölkerung effektiv vor unzulässigem Lärm schützen.
Tempo 30 bleibt über 2023 hinaus ein Thema, beispielweise in Zusammenhang mit Strassenlärmsanierungen oder der Motion Fuhrer. Diese Arbeiten erfolgen losgelöst von der Umsetzung des eingangs erwähnten Ratschlags.