Begegnungszonen
Foto: Planungsamt
Mehr Wohnqualität im unmittelbaren Wohnumfeld, den Strassenraum als Spiel- und Aufenthaltsbereich für die Quartierbevölkerung erlebbar machen und Schulwege sicherer gestalten, dies sind die Ziele von Begegnungszonen in Wohngebieten.
Voraussetzungen
Folgende Kriterien helfen, die Eignung einer Strasse als Begegnungszone abzuschätzen:
- Nebenstrasse (rechtliche Anforderung)
- Wenig Verkehr
- Kein öffentlicher Verkehr
- Angrenzend an Strasse(n) mit Tempo 30
Damit eine Strasse als Begegnungszone geeignet ist, müssen nicht zwingend alle oben erwähnten Kriterien erfüllt sein, es bedarf dann aber zusätzlicher Abklärungen.
Eine Begegnungszone wird mit Torelementen mit dem Signal «Begegnungszone» umfasst und – auf Wunsch der Anwohner – mit Sitzelementen und Pflanztrögen bestückt. Im Normalfall werden keine baulichen Massnahmen ausgeführt. Somit ermöglichen Begegnungszonen eine kostengünstige Aufwertung des Wohnumfelds.
Fussgängervortritt
In der Begegnungszone gilt Tempo 20. Fussgänger haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden – auch Velofahrenden – Vortritt, dürfen diese aber nicht unnötig behindern. Parken ist, wie in Fussgängerzonen, dort erlaubt, wo es durch Markierung oder Signale gekennzeichnet ist.
Begegnungszone einrichten?
Neue Anträge für Begegnungszonen werden laufend vom Planungsamt entgegengenommen, geprüft und bearbeitet. Falls Sie sich für die Umsetzung einer Begegnungszone in Ihrem Quartier interessieren, finden Sie Informationen zum Vorgehen im Faltblatt «Uuse uff d’Strooss!» (PDF, 1,4 MB)