Mobilität mit Handicap

Foto: Nadine Frei

Was tun, wenn ich als mobilitätseingeschränkte Person den ÖV nicht nutzen kann?

Mit baulichen Anpassungen und neuen Fahrzeugen wird der öffentliche Verkehr immer besser für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht. Wenn immer möglich sollen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr nutzen können.

Personen, welche aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, stehen verschiedene Fahrdienste für Behinderte zur Verfügung. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vergünstigen solche Fahrten unter bestimmten Bedingungen. Die Fahrten beschränken sich in etwa auf das Fahrgebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz.

Für die Fahrberechtigung ist der KBB-Ausweis erforderlich, der gestützt auf einen Antrag mit Arztzeugnis ausgestellt wird. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt.

Informationen finden Sie unter www.kbb-basel.ch

Weitere Auskünfte: Geschäftsstelle der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB), Telefon +41 61 926 98 82, kbb@kbb-basel.ch

Was für Hilfen gibt es für Sehbehinderte an Lichtsignalanlagen?

Drücker an Lichtsignalanlagen weisen Hilfen für Sehbehinderte auf. An der Unterseite des Drückers befindet sich im hinteren Teil ein separater Knopf zur Auslösung eines taktilen und akustischen Signals für Sehbehinderte während der Grünphase. Vor dem Knopf befindet sich ein ertastbarer Pfeil, welcher die Gehrichtung angibt. Dieser vibriert während der Grünphase.