Ausführungsbestimmungen zur Signalisationsverordnung

Die Ausführungsbestimmungen zur Signalisationsverordnung dienen als Richtlinie für die Projektierung und Realisierung von Verkehrsanordnungen im Strassenraum. Sie basieren rechtlich auf der eidgenössischen Signalisationsverordnung (SR 741.21).

Die fünf Dokumente sollen bei der Projektierung insbesondere für folgende Zwecke dienen:

  • Zusammenfassung der geltenden eidgenössischen Bestimmungen
  • Festlegung von Ausführungsgrundsätzen für den Kanton Basel-Stadt, wo die eidgenössischen Bestimmungen einen Handlungsspielraum offen lassen
  • Gestaltung einer einheitlichen, benutzerfreundlichen und ökonomischen  Signalisierung/Markierung im Kanton Basel-Stadt
  • Effiziente Erstellung von Signalisierungs- und Markierungsplänen
  • Vermeidung von Korrekturen und Überarbeitungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

Die Ausführungsbestimmungen definieren, wie die Signalisierung und die Markierung im Hinblick auf die Genehmigung zu projektieren sind. Es gilt jeweils die aktuell veröffentlichte Version.

Teil 1: Signale (inkl. Leiteinrichtungen)

Teil 2: Wegweisung

Teil 3: Markierungen

Teil 4: Lichtsignale

Teil 5: Erlass von Verkehrsanordnungen