Fussgängerzonen

Darf ich durch eine Fussgängerzone fahren?

Grundsätzlich darf man nicht durch eine Fussgängerzone fahren. Ausnahmen sind auf dem Signal beim Beginn der Fussgängerzone vermerkt oder sind auf einer Ausnahmebewilligung festgehalten. Velos müssen gestossen werden.

Wie schnell darf ich fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit für ausnahmsweise zugelassene Fahrzeuge ist auf Schritttempo beschränkt.

Wer hat Vortritt, Fussgänger oder Fahrzeuge?

Fussgängerinnen und Fussgänger haben gegenüber allen Fahrzeugen (mit Ausnahme des Trams) Vortritt.

Wo darf ich in der Fussgängerzone parkieren?

Das Parkieren ist in Fussgängerzonen nicht erlaubt bzw. ausschliesslich dort gestattet, wo es durch Signale oder Markierungen ausdrücklich erlaubt ist. An allen anderen Stellen ist das Parkieren verboten.

Velos dürfen auf einem Trottoir abgestellt werden, wenn mindestens 1,5 Meter für die Fussgänger frei bleiben (ausgenommen bei einem signalisierten Halteverbot). In Strassen ohne ein Veloparkfeld und ohne Trottoir dürfen Velos frei parkiert werden, sie dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht behindern oder gefährden.

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