Fussgänger- und Begegnungszonen

Foto: Michael Rothwangl
Fussgängerzone in der Innenstadt
Der Kern der Basler Innenstadt, der die historische Altstadt sowie die zentralen Einkaufsbereiche umfasst, ist eine Fussgängerzone, die zum Schlendern einlädt und auch der Boulevardgastronomie Raum schafft.
In einer Fussgängerzone gilt grundsätzliches Fahrverbot. Die Strassenfläche ist Fussgängerinnen und Fussgängern und Benutzern von fahrzeugähnlichen Geräten wie Kickboard, Skateboard oder Inlineskates vorbehalten. Falls ausnahmsweise beschränkter Fahrzeugverkehr zugelassen ist, beispielsweise zum Güterumschlag, beträgt die Höchstgeschwindigkeit Schritttempo. Fussgänger haben Vortritt vor Fahrzeugen.
Begegnungszonen schaffen Raum für Fussgänger
Gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern hat Basel in den vergangenen Jahren zahlreiche Begegnungszonen eingerichtet. So sind neue Räume zum Wohlfühlen entstanden, die Begegnungen und Gespräche zwischen den Anwohnerinnen und Anwohnern fördern und Kindern Raum zum Spielen geben.
In Begegnungszonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt, dürfen den Verkehr jedoch nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h. Parkieren ist nur dort erlaubt, wo es durch Markierungen oder Signale gekennzeichnet ist.