Zubringerdienst

Was ist Zubringerdienst?

Bei einem Fahrverbot kann der Vermerk «ausgenommen Zubringerdienst» angebracht sein. Dies bedeutet, dass folgende Fahrten zulässig sind:

  • Fahrten von Anwohnern
  • Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren
  • Fahrten von Personen, die Anwohner treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen

Eine Fahrt, nur um zu parkieren, ist nicht erlaubt. Ebenso eine Fahrt zu einem Ziel, das unmittelbar hinter der mit einer Zubringerdienstregelung belegten Strasse liegt. In einem solchen Fall muss die gesperrte Strasse umfahren werden. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid darf eine mit Zubringerdienstregelung belegte Zonen nur so weit wie notwendig befahren werden. Es wird verlangt, dass der Weg zum Zielort beispielsweise bei Bekannten oder Passanten erfragt wird oder mittels  Karte/Satellitenbild vor der Fahrt ausfindig gemacht wird, um nicht unnötige Fahrten durch eine Zubringerdienstregelung zu machen.

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