Mobilitätsfonds

Der Mobilitätsfonds fördert Projekte und Projektideen in der trinationalen Agglomeration Basel, die zu einer flächeneffizienten, emissionsarmen, klima- und ressourcenschonenden Mobilität beitragen und die Parkplatznachfrage im Kanton reduzieren. Der Verkehr im Kanton Basel-Stadt soll dadurch umweltfreundlicher werden.
Finanzierung aus Parkraumbewirtschaftung
Der Mobilitätsfonds wird aus der Parkraumbewirtschaftung finanziert. Er erhält 80% der Bruttoeinnahmen der Pendler- und Besucherparkkarten sowie 20% der Bruttoeinnahmen der Anwohnerparkkarten. Dem Fonds stehen damit jährliche Einnahmen von 3 bis 4 Mio. Franken zur Verfügung.
Einreichen von Gesuchen
Gesuche zur Mitfinanzierung von Projekten und Projektideen können jederzeit bei der Geschäftsstelle des Mobilitätsfonds eingereicht werden. Gesuche, die bis 31. Januar resp. 31. Juli eines Jahres vollständig vorliegen, behandelt der für die Prüfung eingesetzte Mobilitätsfondsrat garantiert bis zum 31. Mai resp. 30. November.
Die Gesuche müssen aufzeigen, dass die Vorhaben dem Fondszweck entsprechen und im Perimeter des Kantons Basel-Stadt einen Beitrag an der umweltfreundlichen Mobilität leisten. Für Projekte Basel-Stadt muss zusätzlich der Innovationsgehalt aufgezeigt werden.
Das Gesuchsformular ist in Überarbeitung. Bis eine aktuelle Version vorliegt, kann das folgende Formular für die die Gesuchseinreichung verwendet werden:
Unterstützende Dokumente:
Die unterstützenden Dokumente sind derzeit ebenfalls in Bearbeitung.
Voraussetzungen und Bedingungen für die Beitragsvergabe
Der Mobilitätsfonds unterstützt Projekte Dritter, Projekte Basel-Stadt und Projektideen.
Projekte Dritter
Projekte Dritter sind umweltfreundliche Mobilitätsprojekte, die nicht in die Zuständigkeit des Kantons fallen. Diese werden durch Dritte geplant und umgesetzt und können wie folgt mitfinanziert werden:
- Maximal 60% für Projekte zur Verkehrsvermeidung (bei ausserkantonalen Projekten maximal 50%)
- Maximal 40% für Projekte zur Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten
- Maximal 20% für Projekte zur Verkehrsverbesserung
Von einer Mitfinanzierung ausgeschlossen sind:
- Laufende oder bereits umgesetzte Projekte
- Konzepte ohne konkrete Umsetzungsabsicht
- Instandhaltungs- und Erhaltungsprojekte
- Reine Forschungsprojekte
- Reine Kommunikationsprojekte
Projekte Basel-Stadt
Projekte Basel-Stadt sind umweltfreundliche Mobilitätsprojekte, die zusätzlich einen neuartigen Charakter aufweisen, nicht oder nur wenig erprobt sind. Deren Planung und Umsetzung verantwortet der Kanton Basel-Stadt. Die Höhe der Beiträge kann bis zu einer annähernden Vollfinanzierung gehen.
Ausgeschlossen sind:
- Konzepte ohne konkrete Umsetzungsabsicht
- Erprobte Infrastrukturprojekte
- Instandhaltungs- und Erhaltungsprojekte
- Weitere verpflichtende Daueraufgaben des Kantons
Projektideen
Projektideen sind erste Ansätze oder Gedankengänge von Vorhaben, die zu einer umweltfreundlichen Mobilität beitragen könnten. Zur Eruierung des verkehrlichen Nutzens für das Gesamtverkehrssystem in Basel-Stadt kann der Mobilitätsfonds eine Anschubfinanzierung gewähren, z.B. für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Zweckmässigkeits- und Machbarkeitsabklärungen, Vorstudien oder Vorprojekte. Dafür kann der Mobilitätsfonds nominal 200'000 Franken pro Projektidee gewähren. Für ausserkantonale Projektideen ist die Beitragshöhe auf maximal 50% der Gesamtkosten beschränkt.
Die Ausschlusskriterien entsprechen jenen von Projekten Dritter resp. Projekten Basel-Stadt.