Parkplatzstrategie

Zielsetzung
Ziel der Parkplatzstrategie ist es, die Verfügbarkeit der Strassenparkplätze zu verbessern und damit den Parksuchverkehr zu reduzieren. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Menschen mit einer Behinderung können im öffentlichen Strassenraum zeitlich unbeschränkt parkieren. Gleichzeitig werden die Bedürfnisse des Gewerbes berücksichtigt. Um dies zu gewährleisten, wird der Parkraum in Basel-Stadt bewirtschaftet: Alle Strassenparkplätze sind entweder gebührenpflichtig und/oder nur zeitlich beschränkt verfügbar.
Stand Parkraumbewirtschaftung
Die vom Grossen Rat beschlossene Parkraumbewirtschaftung wurde zwischen 2011 und 2016 umgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass seither mehr Parkplätze im öffentlichen Strassenraum von Anwohnerinnen und Anwohnern benutzt werden. Die Verfügbarkeit der Strassenparkplätze insgesamt nahm aber nur geringfügig zu. Auch die privaten Parkplätze sind in einigen Quartieren gut ausgelastet.
Um die Nachfrage nach Parkplätzen im öffentlichen Strassenraum zu dämpfen, hat der Regierungsrat die Gebühren für Parkkarten per Anfang 2019 erhöht. Anwohnerparkkarten kosten 284 Franken und Pendlerparkkarten 860 Franken pro Jahr. Besucherparkkarten kosten 20 Franken pro Tag. Gelegentliche Besucherinnen und Besucher von Basel können für jedes Fahrzeug via Internet zwölf Besucherparkkarten pro Jahr zum halben Preis beziehen.
Jede Person kann Anwohnerparkkarten für ein eigenes Fahrzeug beziehen. Neben einer Parkkarte für die Wohnzone ist nach Bedarf auch eine zweite Karte für das angrenzende Quartier verfügbar. Anwohnende, die kein eigenes Auto besitzen, sich aber mit anderen Personen ein Fahrzeug teilen, können ebenfalls eine Parkkarte beziehen.
Förderung Quartierparkings
Quartierparkings sollen zudem künftig verstärkt gefördert werden. Der Grosse Rat hat deshalb beschlossen, einen Teil der zusätzlichen Einnahmen aus den erhöhten Parkkartentarifen zu nutzen, um einen Mobilitätsfonds zu äuffnen. Aus diesem Fonds können auch Park-and-Ride-Anlagen, Anwohnerparkplätze in Quartierparkings mitfinanziert werden. Damit künftig mehr Quartierparkings gebaut werden als bisher, hat der Grosser Rat im Juni 2021 weitere rechtliche Anpassungen beschlossen: Quartierparkings sollen auch künftig in erster Linie den Anwohnenden zur Verfügung stehen, es sind aber auch andere Nutzerinnen und Nutzer zugelassen. Neue Parkplätze in einem Quartierparking sollen zu 95% durch die Aufhebung von Parkplätzen im Strassenraum kompensiert werden. In Quartieren mit hoch ausgelasteten Strassenparkplätzen kann der Radius für die Kompensation auf 1 km ausgeweitet werden.
Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Parkieren in Basel-Stadt.