Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege

Wegweiser

Der Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege (TRP FW) bildet eine wichtige Grundlage zur Entwicklung einer fussverkehrsfreundlichen Infrastruktur und trägt damit den Bedürfnissen der Fussgängerinnen und Fussgänger Rechnung. Zudem definiert er die notwendigen Vorgaben für die Planungen der Verwaltung.

Zweck und Inhalt des TRP FW

Der Regierungsrat hat am 2. Juli 2019 den TRP FW erlassen. Der TRP FW ist ein behördenverbindliches Instrument. Er legt das kantonale Fuss- und Wanderwegnetz sowie das städtische Fusswegnetz für Basel fest und zeigt den Planungsstand von Netzergänzungen auf. Er beinhaltet zudem Strategien und Grundsätze sowie qualitative Anforderungen an das Fuss- und Wanderwegnetz. Der TRP FW stellt sicher, dass der Fussverkehr bei übergeordneten Planungen berücksichtigt und mit anderen Vorhaben abgestimmt wird. Mit dem TRP FW erfüllt der Kanton zudem die Vorgaben des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG).

Kantonales und städtisches Fusswegnetz sowie Wanderwegnetz
Der TRP FW beinhaltet ein Fuss- und ein Wanderwegnetz. Zudem wird das Fusswegnetz neu in ein kantonales Netz und ein Stadtnetz (wichtige Quartierverbindungen) gegliedert. Diese Unterscheidung trägt den verschiedenen Bedürfnissen der Nutzergruppen (Arbeitspendler, Spaziergänger, Mittelschüler, Einkaufende, Senioren, ÖV-Passagiere etc.) Rechnung. Auf dem kantonalen Netz sind hohe Anforderungen hinsichtlich Direktheit und Platzverhältnisse zu erfüllen, auf dem Stadtnetz stellen insbesondere die Sicherheit und die Attraktivität die grössten Anforderungen dar.

Umsetzungsprogramm
Zum Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege gibt es ein Umsetzungsprogramm. Dieses bildet die Schwachstellen und Netzlücken auf dem Netz ab. Diese wurden im Umsetzungsprogramm FW priorisiert. Ziel war es, möglichst effizient und rasch einen hohen Nutzen für den Fussverkehr zu generieren sowie wo möglich koordiniert zu bauen, um Kosten zu optimieren. Damit liegt eine systematische Gesamtbeurteilung und Priorisierung des Fuss- und Wanderwegnetzes vor.

Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr
Kleinere Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs kann das Bau- und Verkehrsdepartement über sein eigenes Budget finanzieren. Für alle anderen Massnahmen muss der Regierungsrat dem Grossen Rat jeweils einzeln einen Antrag für finanzielle Mittel stellen. Dies ist aufwendig und zeitintensiv. Mit der Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr kann dieser Prozess beschleunigt werden: Sie erlaubt eine schnellere Umsetzung, da der Grosse Rat nicht mehr jede Ausgabe einzeln bewilligen muss. Damit kann der Kanton den Wünschen der Politik und der Basler Stimmbevölkerung entsprechen, den Fuss- und Veloverkehr verstärkt und beschleunigt zu fördern.