Tempo 30 in der Feldbergstrasse - bessere Luft und weniger Lärm für das Quartier

Das Bundesgericht hat im vergangenen Herbst einen wegweisenden Entscheid veröffentlicht: Es stützt das Vorhaben des Kantons, in der Feldbergstrasse zu Gunsten der Lebensqualität im Quartier Tempo 30 einzuführen. Damit kann der Kanton die Anwohnenden nun vor unzulässiger Luft- und Lärmbelastung schützen. Die Umsetzung erfolgt ab kommender Woche. Zeitgleich führt der Kanton auch in der Klybeckstrasse, im Abschnitt Feldbergstrasse bis Dreirosen, Tempo 30 ein.

Die Feldbergstrasse ist eine der meistbefahrenen städtischen Strassen der Schweiz. Zwischen 12’000 und 13’000 Fahrzeuge verkehren täglich auf der Hauptverkehrsachse des Kleinbasels. Entsprechend belastet sind die Anwohnenden: Messungen des Lufthygieneamts beider Basel zeigen bereits seit Längerem, dass die Stickstoffdioxid-Immissionen deutlich über dem erlaubten Grenzwert liegen. Auch die Grenzwerte bezüglich Lärmbelastung sind in der Feldbergstrasse flächendeckend überschritten, in Teilbereichen auch die Alarmwerte. Mit der Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde sorgt der Kanton dafür, dass die Lärm- und Luftbelastung markant abnimmt. Das führt zu mehr Lebensqualität im Quartier – insbesondere für die rund 2'800 direkten Anwohnerinnen und Anwohner der Feldbergstrasse. Ab nächster Woche erfolgen die entsprechenden Markierungsarbeiten und die Signale werden montiert. Die Markierungsarbeiten können nur bei trockenem Wetter erfolgen.

Auch in der Klybeckstrasse im Abschnitt von der Feldbergstrasse bis Dreirosen gilt demnächst  Tempo 30 – die entsprechenden Markierungs- und Signalisationsarbeiten erfolgen direkt im Anschluss an jene in der Feldbergstrasse. Die Elsässerstrasse (Abschnitt St. Johanns-Tor bis Voltaplatz) folgt nach der Fasnacht im Frühjahr 2024.

Rekurs führte zu wegweisendem Entscheid des Bundesgerichts
Bereits im Frühjahr 2021 hatte das Bau- und Verkehrsdepartement die Einführung von Tempo 30 in der Feldbergstrasse publiziert. Dagegen wehrten sich der Automobil Club, Sektion beider Basel (ACS) und der Touring Club Schweiz (TCS) mit einem Rekurs, den das Basler Appellationsgericht im Sommer 2022 abwies. Gegen diesen Entscheid legte der ACS beim Bundesgericht Beschwerde ein, welches nun einen weiteren rechtlich wegweisenden Entscheid zu Gunsten von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen gefällt hat.

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