Infrastrukturplanung des Bundes

Bund baut und finanziert Infrastrukturen

Gemäss Gesetzgebung zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ist der Bund für den Bau und die Finanzierung von Bahninfrastrukturen zuständig. Der Ausbau des Bahnnetzes soll mittels des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) in 5-jährlichen Ausbauschritten erfolgen.

Gemäss FABI-STEP sind die Kantone für die Angebotsplanungen im regionalen Personenverkehr verantwortlich.

Ausbau der Bahninfrastruktur - für unsere Standortqualität unabdingbar

Für die Nordwestschweiz ist ein attraktives Angebot im Personenverkehr unverzichtbar, um die Zentren und ländlichen Räume der Planungsregion optimal miteinander und mit den Nachbarräumen zu vernetzen. Die Nordwestschweiz ist zudem die zweitwichtigste Wirtschaftsregion der Schweiz und ein bedeutendes Tor im Import-, Export- und Transitverkehr. Wie kaum woanders in der Schweiz prallen die Interessen im Personenfern-, Güter- und Regionalverkehr aufeinander, erst recht, wenn alle drei Verkehre dieselbe Bahninfrastruktur benutzen.Will die Nordwestschweiz auch künftig als Wirtschaftsstandort attraktiv sein, dann muss sie ein kundenfreundliches Bahnangebot mit einer adäquaten Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Stark vernetzt und dicht vertaktet – Bedürfnisse der Planungsregion

Die Planungsregion Nordwestschweiz hat ihre Bedürfnisse zum künftigen Regionalverkehrsangebot Ende 2014 beim Bund eingereicht. Die Eingabe beim Bund umfasst eine Reihe von Angebotselementen, die den Anforderungen an die Kapazitäten und Bedienungsqualitäten im Ausbauschritt 2030/35 von FABI-STEP gerecht werden.

Die Planungsregion Nordwestschweiz besteht vollständig oder teilweise aus den Gebieten der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern (östlich von Biel und Langenthal), Jura und Solothurn.

Bundesbeschluss zum nächsten Ausbauschritt 2035 der Bahninfrastruktur

Die Vereinigte Bundesversammlung hat am 21. Juni 2019 den nächsten Ausbauschritt der Schweizer Bahninfrastruktur beschlossen, mit einem klaren Bekenntnis zum Raum Basel: Mit dem Entscheid sollen nicht nur die Engpässe auf den Zulaufstrecken behoben, sondern auch neue S-Bahn-Haltestellen wie z.B. Basel Solitude oder Dornach Apfelsee realisiert werden. Der Bund anerkennt dabei auch die Notwendigkeit eines Kapazitätsausbaus im Knoten Basel (u.a. mit neuen Publikumsanlagen im Bahnhof Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof) und einer Durchmesserstrecke zwischen den beiden Bahnhöfen, das sogenannte Herzstück. Insbesondere für das Herzstück sind Mittel im Umfang von 100 Millionen Franken für die Projektierung beschlossen worden, obwohl diese in der Botschaft des Bundesrates noch nicht enthalten waren. Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft begrüssen den Entscheid der beiden eidgenössischen Räte sehr. Ein speditives Vorgehen ist für die Region zwingend, damit unmittelbar nach Abschluss der noch zu leistenden Planungsarbeiten die Projektierung für das Herzstück in Angriff genommen werden kann.

Neben den Massnahmen auf Schweizer Territorium hat die Vereinigte Bundesversammlung auch einen Beitrag von 200 Millionen Franken an drei grenzüberschreitende Vorhaben gesprochen: an die Neue Bahnanbindung EuroAirport (inkl. neue S-Bahn-Haltestelle Basel Morgartenring), an den Ausbau und Elektrifizierung der (deutschen) Hochrheinstrecke Basel Badischer Bahnhof – Waldshut – Erzingen und an die Angebotsverdichtung auf vier Züge pro Stunde und Richtung zwischen Basel Badischer Bahnhof und Lörrach. Dabei muss die Schweiz ihren finanziellen Anteil an den drei Vorhaben noch mit Deutschland und Frankreich festlegen.