Keine Rekurse gegen Aufhebung von Parkplätzen zugunsten der Verkehrssicherheit

Wo Autos mit wenig Abstand neben Tramgleisen parkieren dürfen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Velofahrende und leider auch zu Unfällen. Das Bau- und Verkehrsdepartement behebt daher ab Anfang November weitere Gefahrenstellen in der Adlerstrasse, der Allschwilerstrasse, der Neubadstrasse, der Neuweilerstrasse und der Thiersteinerallee. Gegen die angekündigten Verkehrsanordnungen gingen keine Rekurse ein. Zu Gunsten des Gewerbes in der Allschwilerstrasse entstehen in den Seitenstrassen fünf neue Kurzzeitparkplätze.

In Basel gibt es zahlreiche Stellen, an denen für Velofahrende zwischen parkierten Autos am Strassenrand und Tramgleisen nur wenig Platz vorhanden ist. Velofahrende geraten dadurch häufig in Bedrängnis. Diese Stellen entsprechen weder den geltenden nationalen Normen noch der Zielsetzung des Regierungsrates, wonach sämtliche Strassen, die für den Veloverkehr geöffnet sind, sicher gestaltet sein sollen. Das Bau- und Verkehrsdepartement hebt daher wie am 18. September 2020 mitgeteilt an neuralgischen Stellen Parkplätze auf, die zu geringe Abstände zu einem Tramgleis aufweisen. Im nun anstehenden zweiten Schritt entfallen 222 Parkplätze, bei welchen der Abstand zum Tramgleis 1.30 Meter oder weniger beträgt und gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Anstelle der Parkplätze wird wo möglich ein Velostreifen markiert.

Die entsprechenden Verkehrsanordnungen für die Adlerstrasse, die Allschwilerstrasse (Abschnitt Allschwilerplatz bis St. Galler-Ring), die Neubadstrasse (Abschnitt Laupenring bis Neuweilerplatz), die Neuweilerstrasse und die Thiersteinerallee wurden am 19. Juni 2021 im Kantonsblatt publiziert. Da keine Rekurse eingingen, sind diese nun rechtskräftig. In den kommenden Wochen wird das Tiefbauamt die notwendigen Signalisations- und Markierungsanpassungen umsetzen, sofern es die Witterung zulässt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorgängig mit einem Flyer informiert.

Im Frühjahr entfielen in der Allschwilerstrasse im Bereich Spalenring bis Allschwilerplatz bereits Parkplätze. Da hier deutlich mehr Gewerbetreibende ansässig sind als in anderen betroffenen Strassen, hat der Regierungsrat das Amt für Mobilität beauftragt, zu prüfen, ob in den Seitenstrassen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können, welche die entfallenen Parkplätze zumindest teilweise kompensieren. Die Abklärungen zeigten, dass dies in der Birkenstrasse und in der Blauenstrasse möglich ist: Hier entstehen insgesamt fünf neue gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze. Hier dürfen Autofahrende werktags von 8 – 19 Uhr während maximal 60 Minuten parkieren. Zudem wird es in Absprache mit dem Behindertenforum eingangs der Sängerstrasse einen neuen Parkplatz für Gehbehinderte geben. Die Massnahmen zu Gunsten der sechs neuen Parkplätze werden nun im Kantonsblatt publiziert. Wenn keine Rekurse dagegen eingehen, können sie voraussichtlich bis Ende Jahr eingerichtet werden.

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