Der Fahrplan für die vollständige BehiG-Umsetzung steht - Der Regierungsrat legt den ersten Statusbericht zu Handen des Grossen Rates vor

Künftig sollen auch mobilitätseingeschränkte Menschen den öffentlichen Verkehr möglichst autonom nutzen können. Deshalb rüstet der Kanton seine Haltestellen Schritt für Schritt mit hohen Haltekanten aus. Der Regierungsrat präsentiert in seinem ersten Statusbericht zur Umsetzung des BehiG den Fahrplan für die geplanten Umbauten. Per Ende 2023 sind rund 90% der Tram-und Kombihaltestellen sowie 96% der Bushaltestellen hindernisfrei umgebaut oder gewähren den Zugang mit Klapprampe. Bis Ende 2028 steigt die Zugänglichkeit auf 98% beziehungsweise 100%.

Per Ende 2018 waren in Basel-Stadt rund 80% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 90% der Bus-Haltestellen hindernisfrei zugänglich. In den meisten Fällen ist dazu allerdings noch die Klapprampe als technisches Hilfsmittel nötig. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) lässt einen solchen Zugang als vorübergehende Ersatzlösung zwar zu, der Regierungsrat hält aber am Ziel fest, die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen und, wo immer möglich, den gesetzlich geforderten autonomen Zugang über hohe Haltekanten zu gewährleisten.

In seinem ersten Statusbericht zur BehiG-Umsetzung zu Handen des Grossen Rates legt der Regierungsrat den weiteren Fahrplan für die anstehenden Umbauten der kantonalen ÖV-Haltestellen fest. Nach Möglichkeit sollen diese im Rahmen von Erhaltungs- und/oder Umgestaltungsprojekten erfolgen. Dadurch können Synergien genutzt und Kosten reduziert sowie Beeinträchtigungen für Anwohnende, das Gewerbe und den Verkehr minimiert werden. In den Jahren 2019 bis 2023 sollen entsprechend weitere 32% der Tram- und Kombihaltestellen und 29% der Bushaltestellen BehiG-konform umgebaut werden. Damit wären Ende 2023 die Hälfte der Tram- und Kombihaltestellen (50%) und ein Drittel der Bushaltestellen (32%) so umgebaut, dass ein vollständig autonomer Zugang gewährleistet ist. Berücksichtigt man auch die via Klapprampe zugänglichen Haltestellen, so liegt die Zugänglichkeit bei rund 90% (Tram- und Kombihaltestellen) beziehungsweise 96% (Bushaltestellen).

Umbauten ausserhalb der Erhaltung – Zeithorizont über 2023 hinaus
50% der Tram- und Kombihaltestellen und 68% der Bushaltestellen weisen nach den aktuellen Planungen ein Erhaltungsdatum nach 2023 auf. Der Regierungsrat hat nun festgelegt, wie mit diesen Haltestellen verfahren werden soll: Haltestellen in der Nähe von Spitälern und spezifischen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen oder Umsteigehaltestellen auf Zug und S-Bahn haben eine sehr hohe Bedeutung und werden spätestens bis Ende 2023 im Rahmen ausserordentlicher Projekte angepasst. Die restlichen Haltestellen werden zwar nach Ablauf der gesetzlichen Frist, aber innerhalb eines absehbaren Zeitraumes umgesetzt. Die Haltestellen von hoher Bedeutung werden bis 2026, diejenigen mit mittlerer Bedeutung spätestens bis 2028 umgebaut. Damit sind Ende 2028 rund 90% der Tram- und Kombihaltestellen und 80% der Bushaltestellen mit einer hohen Kante autonom zugänglich. Die verbleibenden Haltestellen sind entweder von geringer Bedeutung und werden zum Zeitpunkt der Erhaltung umgebaut oder stehen in Zusammenhang mit einem Grossprojekt, bei dem der politische Entscheidungsprozess taktgebend ist. Diese Haltestellen sind zwar noch nicht autonom, mittels Klapprampe aber hindernisfrei zugänglich.

Zusammenlegung der Tramhaltestellen Bernerring und Laupenring
Im Abschnitt zwischen Schützenhaus und Laupenring, auf dem die Tramlinie 8 verkehrt, sind 2022 Erhaltungsmassnahmen an der Traminfrastruktur notwendig – zeitgleich werden die Haltestellen BehiG-konform umgebaut. Da die beiden Tramhaltestellen Bernerring und Laupenring sehr nah beieinander liegen und geringe Fahrgastfrequenzen ausweisen, wurde eine Zusammenlegung der beiden Haltestellen in der Mitte geprüft. Diese Zusammenlegung zeigt deutliche Vorteile gegenüber der heutigen Situation: Die Haltestellen verteilen sich optimal auf dem Streckenabschnitt, was sich wiederum positiv auf die Fahrzeiten und somit auf die Fahrplanstabilität auswirkt. Die künftige Haltestelle soll auf der Überdeckung der Bahnlinie zu liegen kommen und ist von der Guisan-Promenade und von der Neubadstrasse her gut erreichbar.

Verbesserungen für Velofahrende an Kaphaltestellen
Von Kaphaltestellen spricht man dann, wenn sich bei einer Haltestelle mehrere Verkehrsmittel jene Spur teilen, auf der auch das Tram unterwegs ist. Hier müssen Velofahrende bei BehiG-konformen Haltestellen der höheren Haltekanten entlangfahren, was oft als gefährlich empfunden wird. Gemeinsam mit den Veloverbänden und den Behindertenorganisationen haben das Bau- und Verkehrsdepartement, die Kantonspolizei sowie die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) deshalb Möglichkeiten zur Verbesserung der Velosicherheit bei Kaphaltestellen erörtert. In erster Priorität prüfen Fachleute bei jeder Haltestelle, ob ein Haltestellentyp realisiert werden kann, bei welchem die Velofahrenden nicht entlang der hohen Haltekante fahren müssen. Zudem prüft die BVB zurzeit die Möglichkeit eines velofreundlichen Gleises: Ein Gummiprofil in der Schienenrille soll es erlauben, die Schiene gefahrlos in Längsrichtung zu befahren. Ein entsprechender Pilotversuch soll möglichst zeitnah erfolgen.

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