Stadtbildkommission: Regierungsrat empfiehlt, an bestehender Regelung festzuhalten

Die Erfahrungen mit der Neuorganisation der Stadtbildkommission, die im Zusammenhang mit der Änderung der Bau- und Planungsverordnung vorgenommen wurden, sind durchwegs positiv. Der Regierungsrat erachtet die heutige Regelung als geeignet, um das öffentliche Interesse an einer guten Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen zur Geltung zu bringen und beantragt dem Grossen Rat, einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben.

Der Regierungsrat stellt dem Grossen Rat zur Umsetzung der Motion René Brigger (SP) betreffend „Kompetenzen der Stadtbildkommission“ einen Zwischenbericht zu und beantragt ihm, die Motion als erledigt abzuschreiben. Sie fordert, die verbindliche Zuständigkeit der Stadtbildkommission auf Baubegehren von „grosser Tragweite oder grundsätzlicher Natur für das Stadtbild" einzugrenzen. Eine Umsetzung dieses Vorstosses würde in erster Linie den Stellenwert des 2014 eingeführten Fachsekretariats schwächen, da dessen Stellungnahmen neu nicht mehr verbindlich wären. Da die meisten Baubegehren lediglich vom Fachsekretariat der Stadtbildkommission beurteilt werden, ist zu befürchten, dass die Umsetzung der Motion einen sichtbar negativen Einfluss auf das Stadtbild haben könnte.

Die Vernehmlassung im Sommer 2017 hatte ergeben, dass die Motion insbesondere von Interessensvertretern der privaten und genossenschaftlichen Immobilieneigentümer unterstützt wird, die sich durch Entscheide der Stadtbildkommission in der Umsetzung ihrer Bauvorhaben eingeschränkt sehen. Die Fachwelt aus Architektur und Baukultur hingegen stellt sich gegen die Motion Brigger und kritisiert teilweise sogar die bereits 2014 erfolgte Liberalisierung. Bei den Parteien sind Zustimmung oder Ablehnung der Motion quer über das politische Spektrum verteilt.

Einig sind sich die meisten Teilnehmenden darin, dass es die Stadtbildkommission braucht und sich die bisherigen Reformen bewährt haben. Aus Sicht des Regierungsrates gibt es deshalb keinen klaren Bedarf, von der jetzigen Organisation des Stadt- und Ortsbildschutzes abzuweichen. Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat, die 2014 neu organisierte Stadtbildkommission mit den damals geschaffenen Rahmenbedingungen unverändert beizubehalten.

Die Qualität des Stadtbilds ist ein hohes Gut, das auch in Zeiten wirtschaftlicher Dynamik, zunehmender Verdichtung der Stadt und reger Investitionstätigkeit nicht unter Druck geraten darf. Die Geschichte der Stadtentwicklung zeigt, dass gerade in Phasen des Baubooms gestalterische Qualität und Baukultur teilweise vernachlässigt wurden. Hier kommt der Stadtbildkommission eine wichtige Aufgabe zu, indem sie die hohe bauliche Qualität im öffentlichen und privaten Raum sichert.

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