Kantonaler Richtplan

Luftaufnahme von Basel mit Rhein

Foto: Planungsamt

Der Richtplan zeigt die für eine räumliche Entwicklung wesentlichen Vorhaben eines Kantons für einen Zeithorizont von bis zu 20 Jahren. Er macht Aussagen zu Siedlung, Natur und Landschaft, Mobilität sowie Ver- und Entsorgung. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum sind dabei dargelegt, die Konflikte benannt und deren Lösungen zukunftsgerichtet formuliert.

Strategisches Planungsinstrument

Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als regierungsrätliches, strategisches Planungsinstrument zum haushälterischen Umgang mit dem Boden, zur geordneten Besiedlung und zum Schutz der Umwelt. Auch hilft er, die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons aufeinander abzustimmen.

Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans wurde im Jahr 2010 durch die bundesrätliche Genehmigung abgeschlossen; eine Anpassung der Richtplaninhalte wurde 2012 gestartet und im Sommer 2014 abgeschlossen.

Die Erarbeitung des kantonalen Richtplans liegt in der Verantwortung des Planungsamtes. Das Amt für Mobilität liefert die verkehrsplanerischen Grundlagen.

Weitere Informationen unter www.richtplan.bs.ch

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