Der städtische Parkraum umfasst Abstellflächen und -anlagen für motorisierte Fahrzeuge sowie für Velos. Gesetzliche Grundlagen (Verordnungen, Richtlinien) regeln die Erstellung von Parkplätzen auf Allmend sowie auf Privatgrund. Das Amt für Mobilität erarbeitet die inhaltlichen Vorgaben dieser Regelungen bzw. entwickelt bestehende Regelungen weiter. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Amtes fällt die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung.
Parkleitsystem
Das Parkleitsystem ist ein dynamisches Informationssystem, welches die Parkmöglichkeiten in der Stadt anzeigt und die Autofahrer zielgerecht dorthin führt. weiter »
Parkplatzverordnung (PPV)
Die kantonale Parkplatzverordnung regelt die maximal zulässige Anzahl an Parkplätzen für Bauten auf Privatareal. weiter »
Parkraumbewirtschaftung
Mit Hilfe der Parkraumbewirtschaftung (d.h. Parkzeitbeschränkung und/oder Gebührenregelung) wird die Auslastung des öffentlichen Parkraums optimiert. weiter »
Veloparkierung
Die Veloparkierung ist ein wichtiger Bestandteil der Veloförderung. weiter »
Park-and-Ride-Anlagen
Park-and-Ride-Anlagen sind ein wesentliches Element einer nachhaltigen Verkehrspolitik, sofern sie an einem sinnvollen Ort, d.h. an peripheren, lokal gut erreichbaren ÖV-Haltestellen liegen. weiter »
Quartierparkings
Quartierparkings sind (private) Einstellhallen, die ausschliesslich Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung stehen. weiter »
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