Umsetzung Gegenvorschlag Städteinitiative
Die Initiative zur Förderung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs (Städteinitiative) wurde am 28. November 2010 in einer kantonalen Volksabstimmung deutlich verworfen. Eine Mehrheit der Stimmberechtigten hat hingegen den von Regierung und Grossen Rat ausformulierten Gegenvorschlag zugestimmt. Damit ist im Umweltschutzgesetz neu das Ziel formuliert, dass die Gesamtverkehrsleistung des privaten Motorfahrzeugverkehrs bis zum Jahr 2020 ausserhalb der Autobahnen um 10% abnehmen muss.

Der in der Volksabstimmung gutgeheissene Gegenvorschlag schreibt im Umweltschutzgesetz Folgendes fest: Bis zum Jahr 2020 soll der motorisierte Individualverkehr im ganzen Kantonsgebiet im Vergleich zu heute um mindestens zehn Prozent reduziert werden. Ausgenommen von dieser Reduktion bleiben Autobahnen. Bei einem Neu- oder Ausbau des Autobahnnetzes ist das übrige Strassennetz dauerhaft von Verkehr zu entlasten. Und der Mehrverkehr muss auf dem übrigen Strassennetz kompensiert werden.

Um den Fuss- und Veloverkehr gezielt zu fördern, beinhaltet der Gegenvorschlag zudem einen Rahmenkredit über zehn Millionen Franken für den Zeitraum 2011 bis 2014. Der Regierungsrat hat erste Projekte zulasten des neuen Rahmenkredits Langsamverkehr freigegeben. So werden die Planungskapazitäten erhöht (zwei Projektstellen im BVD), Velozählstellen für Aussagen zur Veloentwicklung realisiert, der SlowUp auf eine neue Route verlagert und erste Kommunikationsmassnahmen umgesetzt.

Um die Ziele der Verkehrsreduktion zu erreichen, sind weitere konkrete Massnahmen auf allen Ebenen notwendig. Im Bereich Strassenverkehr sollen in Basel die Tempo 30 Zonen erweitert werden. Die Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung ist derzeit in Vorbereitung. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs erfolgt kurz- bis mittelfristig über einen Ausbau des Tram- und Busnetzes (z.B. Tram 8 nach Weil am Rhein, Margarethenstich) und mittel- bis langfristig über einen Ausbau der Regio-S-Bahn (1/4h-Takt und S-Bahn Herzstück). Zudem müssen auf raumplanerischer Ebene Siedlung und Verkehr stärker aufeinander abgestimmt werden. Dieser Herausforderung nimmt sich insbesondere das Agglomerationsprogramm an.

Das Bau- und Verkehrsdepartement wird künftig jährlich über die Veränderung des Strassenverkehrs im Kanton berichten. Als Messgrösse dient die Fahrleistung (in Mfz-km) aller Motorfahrzeuge (inkl. Lastwagen, Linienbusse aber exkl. Mofas, E-Bikes). Der Index der Verkehrsentwicklung errechnet sich dabei aus der jährlichen Veränderung, welche die ca. 35 bestehenden Dauerzählstellen feststellen.


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Kontakt

Simon Kettner
Leiter Mobilitätsstrategie
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