Lichtsignalanlagen erfüllen prinzipiell stets denselben Zweck: sie sollen Unfälle verhindern, indem sie Verkehrsströme konflikt- und störungsfrei signalisieren, d.h. zeitlich abgestimmt Fahrbeziehungen frei geben.
Die Steuerung von Lichtsignalanlagen bietet die Möglichkeit, durch die Priorisierung bestimmter Verkehrsträger wie des ÖV (wie in der Verfassung des Kantons BS vorgesehen) Mobilitätsziele auch im Bereich der Verkehrssteuerung und -lenkung konkret umzusetzen sowie die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer besonders zu berücksichtigen.
Projekte hierzu sind:
Fussgänger und Velos
Die Bedürfnisse von Fussgängern und Velofahrern werden durch spezielle Lichtsignalanlagen berücksichtigt weiter »
Tram- und Buspriorisierung
Die Priorisierung des städtischen öffentlichen Verkehrs ist ein erklärtes Ziel des Kantons Basel-Stadt weiter »
Die Projektierung von Lichtsignalanlagen erfolgt aus unterschiedlichen Gründen:
Im Zuge von Strassenbauprojekten werden Anpassungen an bestehenden Lichtsignalanlagen nötig.
Beispiele hierfür sind
- Nordtangente: aktuell Endausbau Voltaplatz
- Eröffnung des Einkaufszentrums Stücki: Anpassungen von Lichtsignalanlagen
- geplant: Umbau Wasgenring
Grössere Projekte wie Stadtentwicklungsmassnahmen oder neue ÖV-Strecken erfordern häufig ganz neue Lichtsignalanlagen.
Beispiele hierfür sind:
- Erlenmatt
- Verlängerung Tramlinie 8
Zudem müssen unabhängig von Bau- und Planungsmassnahmen Lichtsignalanlagen ausgetauscht werden: Die Steuergeräte von Lichtsignalanlagen haben eine Lebensdauer von 20-25 Jahren. Um das Budget für den Ersatz von alten Geräten erträglich zu halten, ist eine Erneuerung von ca. 4 Lichtsignalanlagen pro Jahr vorgesehen. Damit bleibt der Bestand von rund 125 Lichtsignalanlagen stets im Bereich der erwarteten Lebensdauer.
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