Parkkarten

Grossaufnahme parkiertes Auto

Foto: Patrik Boser

In Basel sind unter anderem folgende Parkkarten erhältlich:

  • Anwohnerparkkarte
  • Besucherparkkarte
  • Pendlerparkkarte
  • Gewerbeparkkarte
  • Spezialparkkarten (Behindertenparkkarte u. a.)

Distribution der Parkkarten

  1. Anwohnerparkkarte, Pendlerparkkarte, Gewerbeparkkarte und Spezialparkkarten
  2. Besucherparkkarte

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Anwohnerparkkarte

Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone im vermerkten Postleitzahlkreis. Sie kostet 284 Franken pro Jahr. Der Beginn der Gültigkeit kann frei gewählt werden. Ebenso ist der Bezug einer Monats-Anwohnerparkkarte möglich.

Vereinzelt berechtigt die Anwohnerparkkarte auch zum zeitlich unbeschränkten Parkieren auf weiss markierten Parkplätzen. Dies überall dort, wo ein Vermerk auf der Signalisation das Parkieren mit einer Anwohnerparkkarte des entsprechenden Postleitzahlkreises ausdrücklich gestattet. Solche Parkplätze sind in erster Linie in der Innenstadt und in Quartieren zu finden, in denen die Auslastung der Parkplätze überdurchschnittlich hoch ist.

Jede Anwohnerin und jeder Anwohner darf eine Anwohnerparkkarte für ein eigenes Auto beziehen. Der Bezug einer Anwohnerparkkarte für einen Zweitwagen ist nicht möglich.

Anwohner können eine zweite Anwohnerparkkarte für einen angrenzenden Postleitzahlkreis erwerben, dieser muss allerdings auf derselben Rheinseite liegen. Der Postleitzahlkreis 4051 (Innenstadt) kann nicht als zweite Karte erworben werden.

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Besucherparkkarte

Die Besucherparkkarte berechtigt zum Parkieren in der blauen Zone im ganzen Stadtgebiet. Es gibt Halbtagesparkkarten für 12 CHF und Tagesparkkarten für 20 CHF. Die Halbtagesparkkarte ist vormittags von 8 Uhr bis 13 Uhr des Ausstelltages gültig. Nachmittags ist sie ab 12 Uhr des Ausstelltages bis 19 Uhr gültig.

Pro Auto können online pro Kalenderjahr bis zu zwölf kontrollschildgebundene Besucherparkkarten zum halben Preis bezogen werden – also für 6 beziehungsweise 10 Franken.

 

 

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Pendlerparkkarte

Eine Pendlerparkkarte für 860 CHF/Jahr berechtigt zu zeitlich unbeschränktem Parkieren in der blauen Zone im vermerkten Postleitzahlkreis.

In der Stadt Basel ansässige Firmen können eine Pendlerparkkarte für Mitarbeitende ihres Betriebs für den Postleitzahlkreis des Geschäftsdomizils bzw. der jeweiligen Niederlassung oder einen daran angrenzenden Postleitzahlkreis (Ausnahme 4051) erwerben. Dieser muss aber auf derselben Rheinseite liegen wie der Postleitzahlkreis der Geschäftsadresse.

Die Pendlerparkkarte ist während eines Jahres gültig. Der Beginn (Kalendertag) kann frei gewählt werden. Als Bezugskriterium ist festgelegt, dass sie nur erworben werden kann, wenn bei Arbeitsbeginn/-ende kein öffentlicher Verkehr zur Verfügung steht oder wenn der ÖV-Arbeitsweg länger als 60 Minuten ist.

Für eine schwangere Arbeitnehmerin kann eine Pendlerinnenparkkarte bezogen werden, auch wenn deren Arbeitsweg Tür-zu-Tür mit öffentlichen Verkehrsmitteln weniger als 60 Minuten beträgt. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft. Eine solche Pendlerinnenparkkarte gilt maximal sechs Monate.

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Gewerbeparkkarte

Gewerbebetriebe können für 200 CHF/Jahr eine kantonale Gewerbeparkkarte erwerben, mit welcher Parkierungserleichterungen für externe Arbeitsverrichtungen in Anspruch genommen werden können. Der Beginn der Gültigkeit kann frei gewählt werden. Ebenso ist der Bezug einer Monats-Gewerbeparkkarte möglich. 

Für 250 CHF/Jahr kann eine regionale Gewerbeparkkarte für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erworben werden. Die regionale Gewerbeparkkarte kann nur als Jahreskarte bezogen werden.

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