Hindernisfreier Zugang Tram & Bus

Rollstuhlfahrer steigt ebenerdig in ein Tram ein

Ein hindernisfreier Zugang zum öffentlichen Verkehr ist für alle Fahrgäste ein Gewinn an Komfort. Dazu braucht es Haltestellen mit hohen Haltekanten, damit alle Fahrgäste bequem ins Tram und in den Bus gelangen können.

Einfacher und bequemer für alle

Für Rollstuhlfahrende, Gehbehinderte, aber auch für viele ältere Menschen ist dieser hindernisfreie Zugang unentbehrlich, um den öffentlichen Verkehr selbstständig zu benutzen. Andere Fahrgäste sind temporär auf hohe Haltekanten angewiesen, sei es mit Kinderwagen, Gepäck oder mit Krücken. Ein hindernisfreier Einstieg erhöht generell die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs. Das Ein- und Aussteigen geht einfacher und schneller, die Haltezeiten sind kürzer, was einen stabileren und somit zuverlässigeren Fahrplan ermöglicht.

Wie viele Tram- und Bushaltestellen sind schon umgesetzt ?

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) rüstet Basel-Stadt die Tram- und Bushaltestellen Schritt für Schritt mit hohen Haltekanten aus. Per Ende 2021 waren in Basel-Stadt 84% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 94% der Bus-Haltestellen hindernisfrei zugänglich. In den meisten Fällen ist dazu allerdings noch die Klapprampe als technisches Hilfsmittel nötig. Das BehiG lässt einen solchen Zugang als vorübergehende Ersatzlösung zwar zu, der Regierungsrat hält aber am Ziel fest, die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen und, wo immer möglich, den gesetzlich geforderten autonomen Zugang über hohe Haltekanten zu gewährleisten. Ende 2021 waren 27% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 15% der Bushaltestellen hindernisfrei umgebaut.

Zugänglichkeit bis Ende 2023

Haltestellen mit besonderer Bedeutung für die Fahrgäste werden vorgezogen realisiert, nach Möglichkeit vor Ende 2023. Hierzu zählen beispielsweise Haltestellen in der Nähe von Spitälern und spezifischen Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personen oder Umsteigehaltestellen auf die Bahn. Bis zum Ablauf der Frist gemäss Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes Ende 2023 werden im Kanton Basel-Stadt voraussichtlich 35% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 26% der Bushaltestellen hindernisfrei umgebaut und autonom zugänglich sein.

Der Regierungsrat stellt fest, dass sich das Tempo der Umsetzung verlangsamt hat und sich Termine in der Tendenz verzögern. Gründe dafür sind die komplexe und aufwändige Projekterarbeitung, die nötige räumliche und zeitliche Koordination der Baustellen, zeitintensive politische und juristische Prozesse auf kantonaler Ebene als auch im Genehmigungsverfahren des Bundes. Der Regierungsrat ist sich der Problematik bewusst und wird die Umsetzung weiterhin bestmöglich vorantreiben. Aus diesem Grund beantragt er dem Grossen Rat die personelle Ressourcen zur Bearbeitung, Koordination und Projektierung der Projekte gezielt zu erhöhen.

BehiG bis 2028 praktisch vollständig umgesetzt

Nach Möglichkeit soll der Umbau der ÖV-Haltestellen jeweils im Rahmen von Erhaltungs- und/oder Umgestaltungsprojekten erfolgen. Dadurch können Synergien genutzt und Kosten reduziert sowie Beeinträchtigungen für Anwohnende, das Gewerbe und den Verkehr minimiert werden. Dies gelingt voraussichtlich bei rund 80% der Tram- und Kombihaltestellen und 60% der Bushaltestellen.

In den kommenden Jahren wird der Anteil der umgebauten Haltestellen aufgrund dieser anstehenden Erneuerungsprojekte stark zunehmen. Bis 2028 sollen gemäss Umsetzungsplan 86% der Tram- und Kombihaltestellen sowie 81% der Bushaltstellen umgebaut sein. Der autonome Zugang wird also voraussichtlich fünf Jahre nach Ablauf der Frist sowohl für Tram- und Kombihaltestellen als auch für Bushaltestellen grossmehrheitlich umgesetzt sein.

Verbesserungen für Velofahrende an Kaphaltestellen

Von Kaphaltestellen spricht man dann, wenn sich bei einer Haltestelle mehrere Verkehrsmittel jene Spur teilen, auf der auch das Tram unterwegs ist. Hier müssen Velofahrende bei hindernisfreien Haltestellen der höheren Haltekanten entlangfahren, was oft als gefährlich empfunden wird. In erster Priorität prüfen die Fachleute bei jeder Haltestelle, ob ein Haltestellentyp realisiert werden kann, bei welchem die Velofahrenden nicht entlang der hohen Haltekante fahren müssen. Für Haltestellen, bei welchen dies aus Platzgründen nicht möglich ist, sucht der Kanton nach einer velofreundlichen Lösung für die Durchfahrt entlang der hohen Kante.

Zusammen mit der BVB und den Veloverbänden testet das BVD ein velofreundliches Gleissystem. Hierbei handelt es sich um eine Neukonstruktion des Schienenoberbaus. Dabei wird in der Schienenrille ein Gummiprofil montiert, welches durch einen speziellen Stahlkasten seitlich fixiert wird. Das Gummiprofil verschliesst die Rille des Tramgleises und bildet dadurch eine weitgehend ebene Fläche im Strassenbelag. Ein Velo kann aufgrund des leichten Gewichtes über die Schienenrille fahren, ohne einzusinken. Bei der Überfahrt eines Trams wird die Gummifüllung nach unten gedrückt.

Seit Ende November 2021 ist an der Bruderholzstrasse in Fahrtrichtung Bruderholz die erste Haltestelle mit velofreundlichem Gleis in Betrieb. Hier testen der Kanton, die BVB und der Hersteller die Belastbarkeit und die Abnutzung des Gummis im täglichen Betrieb. Zudem wird erprobt, welche Herausforderungen das velofreundliche Gleis für den Betrieb und den Unterhalt des Gleisnetzes mit sich bringt. Die Erfahrungen sollen helfen, die effektiven Zusatzkosten des velofreundlichen Gleises zu beziffern, damit der Regierungsrat und anschliessend der Grosse Rat entscheiden können, ob es an den restlichen Kaphaltestellen im Kanton zum Einsatz kommen soll.

Welche Tram- und Bushaltestellen sind in Basel-Stadt hindernisfrei zugänglich?

Auf der Internetseite der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) befinden sich konkrete Informationen, welche Tram- und Bushaltestellen hindernisfrei zugänglich sind. Insbesondere gibt eine Broschüre darüber Auskunft, an welchen Haltestellen der Einsatz der Klapprampe möglich ist oder schon ein niveaugleicher und somit autonomer Einstieg realisiert wurde.

Statusbericht des Regierungsrates zum Stand der BehiG-Umsetzung per Ende 2021

 

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