Markierungen und Signale

Velostreifen wird in Gelb markiert

Foto: Planungsamt

Der Strassenverkehr fordert von allen Verkehrsteilnehmern – ob Autofahrer, Velofahrer oder Fussgänger – volle Aufmerksamkeit. Markierungen auf den Fahrbahnen und Signale definieren die Verkehrsführung und leisten einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Wichtig für Verkehrsführung

Sie definieren die Verkehrsführung. Unter Signale versteht man Vorschrifts-, Vortritts-, Gefahren- oder Hinweissignale. Über Art, Standort und Ausführung der Signale und dauerhafter Markierungen im Stadtgebiet entscheidet die Abteilung Verkehrstechnik. Die Verkehrsmassnahmen werden im Detail projektiert und – je nach Art der Signalisation – direkt angeordnet oder im Kantonsblatt publiziert.

Als Grundlage dient das Strassenverkehrsgesetz des Bundes. Dieses legt fest, dass örtliche Beschränkungen und Anordnungen durch Signale oder Markierungen angezeigt werden müssen, sofern sie nicht für das ganze Gebiet der Schweiz gelten.

Die Abteilung Verkehrstechnik ist für die permanenten Markierungen und Signale im Stadtgebiet und auf den Kantonsstrassen in Riehen und Bettingen zuständig. Auf Gemeindestrassen in Riehen und Bettingen ist die Gemeinde zuständig.

Gemeinde Riehen

Gemeinde Bettingen

Temporäre Markierungen und Signale

Für temporäre Markierungen und Signale – zum Beispiel wegen Baustellen und Veranstaltungen – ist die Kantonspolizei Basel-Stadt, Abteilung Verkehr, zuständig.

Wer ist in meinem Quartier zuständig?