Verkehrskonzept Innenstadt

Ansicht Spalenberg

Die Basler Innenstadt übernimmt auf engem Raum eine Vielzahl wichtiger Funktionen – einerseits für die Bewohnerinnen und Bewohner, anderseits für Besucherinnen und Besucher aus der Stadt und der gesamten Region. Zugunsten einer lebendigen Innenstadt gilt seit 2015 das Verkehrskonzept Innenstadt.

Neben den unten aufgeführten vier Grundregeln gelten Sonderregelungen für Anwohnende, Taxis, Mobilitätsbehinderte, Notfalldienste etc. Diese sind in einer separaten Verordnung festgelegt.

Grundregeln

  • Tempo 30

    Innerhalb des City-Rings wird die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden auf maximal 30 km/h beschränkt.
  • Fussgängerzone

    Einkaufsbereiche und historische Altstadt: In diesen Zonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt. Fahrverkehr ist nur ausnahmsweise gestattet und muss im Schritttempo verkehren. Velos sind nicht zugelassen - sie müssen geschoben werden. Eine Ausnahme gibt es: Auf der Verbindung Schneidergasse - Sattelgasse - Glockengasse - Hutgasse ist das Velofahren erlaubt.
  • Begegnungszone

    Auch in diesen Zonen haben Fussgänger Vortritt. Auf drei Routen im Grossbasel und in weiten Teilen der Kleinbasler Innenstadt erlauben Begegnungszonen die Velodurchfahrt mit Tempo 20.
  • ÖV-Achsen

    Strassen mit öffentlichem Verkehr: Wo Busse oder Trams des öffentlichen Verkehrs fahren, gilt Tempo 30 mit Teilfahrverboten sowie Vortritt für den Fahrverkehr. Je nach Abschnitt sind die ÖV-Achsen auch für Velos und Mofas sowie Taxis und Anlieferung geöffnet.

Diese Regeln gelten für die ganze Basler Innenstadt innerhalb des City-Rings. Innerhalb der Kernzone mit eingeschränktem Motorfahrzeugverkehr ist der Güterumschlag von Montag bis Samstag zwischen 5.00 Uhr und 11.00 Uhr möglich.

Vergleichende Verkehrserhebungen 2014/2015/2016 zeigen unter anderem, dass die Güterumschlagszeiten in den betrachteten Strassenabschnitten mehrheitlich eingehalten werden, dass weniger Motorfahrzeuge verkehren und dass in der Rheingasse mehr Velos unterwegs sind.

Poller-Anlagen

An verschiedenen Zufahrten zur Kernzone Innenstadt werden ausserdem Poller-Anlagen erstellt. Diese verdeutlichen die geltenden Regeln und entlasten die Kantonspolizei bei der Kontrolltätigkeit.

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