Güterumschlag

Was ist Güterumschlag?

Unter Güterumschlag versteht man das Verladen oder Ausladen von Sachen, die nach Grösse oder Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen.

 

 

Bei einem Parkverbot ist der Güterumschlag immer gestattet. Bei einem Fahrverbot kann der Vermerk «Zufahrt zum Güterumschlag gestattet» angebracht sein.

 

  

Bei einem Halteverbot kann der Vermerk «Güterumschlag gestattet» angebracht sein.

Der Kauf einer Zeitung am Kiosk ist kein Güterumschlag, daher darf bei einem Fahrverbot mit der Ausnahme der Zufahrt zum Güterumschlag nicht zugefahren werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, das Fahrzeug zu diesem Zweck im Parkverbot oder im Halteverbot mit einer Güterumschlagserlaubnis abzustellen. Das Verladen oder Ausladen eines grossen Fernsehgeräts gilt hingegen als Güterumschlag. Es ist allerdings nicht gestattet, die Güterumschlagsausnahmen für das Beratungsgespräch vor dem Fernsehkauf in Anspruch zu nehmen.