Fussgängerstreifen

Wann haben Fussgänger Vortritt ?

Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befinden, sondern schon, wenn sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich ihre Querungsabsicht zeigen. Lenkerinnen und Lenker müssen deshalb rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren. Fussgänger dürfen trotzdem ihr Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr anhalten kann. Der Abstand zum Fussgängerstreifen ist nicht definiert, aber das sich nähernde Fahrzeug muss rechtzeitig anhalten können, ohne brüskes Brems- oder Ausweichmanöver.

Fussgänger müssen unmissverständlich ihre Querungsabsicht anzeigen, insbesondere, indem sie vor dem Überqueren einen Halt einlegt und in die Richtung des Automobilisten schauen (das Handzeichen ist nicht obligatorisch, aber erlaubt). Um jedes Missverständnis auszuschliessen, sollte sich Fussgänger nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhalten, wenn sie tatsächlich überqueren will.

Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen. Somit muss der Fussgänger und die Fussgängerin, wenn er die Mittelinsel erreicht, erneut sicherstellen, dass seine Vortrittsbedingungen auch für den folgenden Teil des Übergangs erfüllt sind.

(Quelle:bfu)

Wer hat Vortritt, Fussgänger oder das Tram ?

Auf einem Fussgängerstreifen haben Fussgänger gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vortritt – ausser gegenüber dem Tram. Das Tram hat also im Bereich von Fussgängerstreifen Vortritt gegenüber querenden Fussgängern.

Warum gibt es kaum Fussgängerstreifen in Tempo 30-Zonen ?

Die Bundesverordnung über Tempo 30-Zonen und Begegnungszonen legt fest, dass in Tempo 30-Zonen grundsätzlich keine Fussgängerstreifen zulässig sind. Einzig, wenn besondere Vor-trittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, wie bei Schulen und Heimen oder auf stark frequentierten Schulwegen, dürfen Fussgängerstreifen angebracht werden.

Sofern sich kein Fussgängerstreifen in 50 Meter Entfernung befindet, können Fussgänger in Tempo 30-Zonen die Strasse dort überqueren, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die Sichtverhältnisse am besten sind. Allerdings haben sie keinen Vortritt gegenüber Fahrzeugen.

Wie werden Fussgängerstreifen geplant ?

Ohne abweichende örtliche Regelung geniesst der fliessende Verkehr gegenüber querenden Fussgängern den Vortritt. Die Markierung eines Fussgängerstreifens verändert die Vortrittslage, ohne aber physische Sicherheit zu schaffen. Damit Fussgängerstreifen ihren Zweck erfüllen und zur Sicherheit der Fussgänger beitragen, ist die Schweizer Norm "Fussgängerstreifen" anzuwenden. Fehlen die Voraussetzungen (zum Beispiel Mindestfrequenzen für Fussgänger und Fahrzeuge oder minimal erforderliche Sichtweiten) für das Anbringen eines Fussgängerstreifens, ist der Sicherheit der Fussgänger mehr gedient, wenn sie in Kenntnis ihres fehlenden Vortrittsrechts die Fahrbahn mit der nötigen Vorsicht überqueren.