Begegnungszonen

Eine Kundin und ein Kunde stehen am Schalter des Einwohneramtes. Der Schalterbeamte reicht ein Dokument.

Foto: Planungsamt

Wie schnell darf ich fahren?

Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h beschränkt.

Wer hat Vortritt, Fussgänger oder Fahrzeuge?

Fussgänger haben gegenüber allen Fahrzeugen (mit Ausnahme des Trams) Vortritt. Der Fahrverkehr darf aber nicht absichtlich oder unnötig behindert werden.

Wo darf ich parkieren?

Das Parkieren ist ausschliesslich dort gestattet, wo es durch Signale oder Markierungen ausdrücklich erlaubt ist. An allen anderen Stellen ist das Parkieren in Begegnungszonen verboten.

Velos dürfen auf einem Trottoir abgestellt werden, wenn mindestens 1,5 Meter für die Fussgänger frei bleiben (ausgenommen bei einem signalisierten Halteverbot). In Strassen ohne ein Veloparkfeld und ohne Trottoir dürfen Velos frei parkiert werden, sie dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht behindern oder gefährden.

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