Parkieren

Ich bin Gast und möchte mit meinem Auto in Basel parkieren. Was muss ich beachten?


Parkieren mit Parkscheibe

In Basel unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Zonen, in denen die Parkdauer mit Hilfe der Parkscheibe geregelt und kontrolliert wird.

  • Blaue Zone
    Hier darf eine Stunde plus die angebrochene halbe Stunde parkiert werden. Mit der Anwohnerparkkarte kann in der blauen Zone zeitlich unbeschränkt parkiert werden.

  • Weisse Zone mit zusätzlicher Signalisation
    In diesen Zonen sind die Parkfelder am Boden weiss markiert. Zusätzlich weist ein Schild auf die erlaubte Parkierungsdauer hin. Fehlt ein solches Schild ist das Parkieren prinzipiell zeitlich unbeschränkt erlaubt. Es empfiehlt sich allerdings - insbesondere bei längerem Parkieren über mehrere Tage oder gar Wochen - regelmässig zu überprüfen, ob nicht zwischenzeitlich ein zeitlich befristetes Parkierungsverbot z.B. wegen Bauarbeiten oder Baumschneidearbeiten ausgesprochen wurde.


Achtung

Bei weissen Parkplätzen sollten Sie deshalb nicht nur auf die Farbe der Markierung am Boden achten, sondern sich auch vergewissern , ob nicht ein Schild auf eine möglicherweise begrenzte Parkdauer hinweist. Also: Blick nach oben.
Auch mit der Anwohnerparkkarte kann in dieser weissen Zone mit zusätzlicher Signalisation in der Regel nicht unbeschränkt parkiert werden.

Diese differenzierte Praxis mit der weissen Zone ist schweizweit gültig. Der knappe Parkraum in städtischen Gebieten und die gleichzeitig steigenden Nutzungsbedürfnisse der Autofahrenden haben dazu geführt, dass mit den weissen Zonen gebührenfreie Parkplätze dort geschaffen wurde, wo ein Bedarf an Kurzzeitparkplätzen herrscht.

An der Handhabung der Parkscheibe ändert sich nichts. Beispiel: Bei einer Ankunft um 9.10 Uhr stellen Sie die Ankunftszeit auf den nächsten Strich ein. In diesem Fall auf 9.30 Uhr. Da die Parkzeit wie signalisiert auf 30 Minuten beschränkt ist, können Sie Ihr Fahrzeug bis 10.00 Uhr stehen lassen. Die ganze Parkzeit beträgt also 50 Minuten.


Darf ich mein Auto auf einem Parkverbotsfeld abstellen?


Auf Parkverbotsfeldern (gelbe Felder mit Diagonalkreuzen) ist lediglich der Güterumschlag sowie das Ein- und Aussteigenlassen von Personen erlaubt. Das Parkieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

BILD_Parkverbotsfeld


In Basel sind die meisten dieser Parkverbotsfelder jedoch mit einem zusätzlichen Signal versehen, auf welchem festgehalten ist, zu welchen Zeiten das Parkieren auf einer solchen Fläche erlaubt ist. Zu diesen Zeiten darf man  ohne Parkscheibe beziehungsweise Gebührenenentrichtung parkieren. Ist kein solches Signal vorhanden, gilt das Parkverbot zu allen Tages- und Nachtzeiten.


Wo gibt es in der Stadt Parkplätze für Reisebusse?


Bitte konsultieren Sie die Broschüre der Kantonspolizei zu den Busparkplätzen.



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Kontakt

Martin Weibel
Verkehrstechnik
Tel. 061 267 81 77
Fax 061 267 64 81

Martin.Weibel@bs.ch

Rechtliche Grundlagen
Link

Anwohnerparkkarten erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle.


"Parkplatz-ABC"
(Externer Link)