Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB)
Mit baulichen Anpassungen wird der öffentliche Verkehr immer besser für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht. Wenn immer möglich sollen Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr nutzen.

Personen, welche aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, stehen verschiedene Fahrdienste für Behinderte zur Verfügung. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vergünstigen solche Fahrten unter bestimmten Bedingungen. Die Fahrten beschränken sich in etwa auf das Fahrgebiet des Tarifverbundes Nordwestschweiz.

Für die Fahrberechtigung ist der KBB-Ausweis erforderlich, der gestützt auf einen Antrag mit Arztzeugnis ausgestellt wird. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt.

Informationen finden Sie unter www.kbb-basel.ch

Weitere Auskünfte:  Geschäftsstelle der Koordinationsstelle "Fahrten für Behinderte beider Basel" KBB, Telefon 061 926 98 82, kbb@kbb-basel.ch

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Kontakt

Stephan Herzog
Mobilitätsplanung
Tel. 061 267 40 18
Fax 061 267 64 81

Stephan.Herzog@bs.ch